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E-Rechnung als Kleinunternehmer erstellen: Schritt für Schritt (§ 19 UStG)

Stand: 01.09.2026

Als Kleinunternehmer müssen Sie keine E-Rechnungen ausstellen — aber immer mehr Geschäftskunden bitten darum, weil ihre Buchhaltung strukturierte Daten automatisch verarbeitet. Die gute Nachricht: mit dem richtigen Werkzeug dauert es keine zwei Minuten, und die § 19-Besonderheiten werden automatisch richtig gesetzt.

Was bei Kleinunternehmern anders ist

  1. Keine Umsatzsteuer ausweisen. Ihre Rechnung enthält nur Nettobeträge — es gibt keine 19 %-Zeile.
  2. Pflichthinweis. Auf der Rechnung muss der Grund stehen, z. B.: „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG."
  3. Technisch: In der E-Rechnung wird jede Position mit der Steuerkategorie E (steuerbefreit) und Steuersatz 0 % codiert, und der Befreiungsgrund wird als strukturiertes Feld (BT-121/BT-120) mitgegeben. Ein normales PDF-Programm kann das nicht — genau daran scheitern selbstgebaute Lösungen im Validator des Empfängers.

Die Anleitung (2 Minuten)

  1. Öffnen Sie Rechnung erstellen — ohne Registrierung nutzbar.
  2. Wählen Sie bei Umsatzsteuer die Option „Kleinunternehmer § 19 UStG". Damit verschwinden die USt.-Spalten, und der Pflichthinweis wird automatisch an der richtigen Stelle eingefügt — sowohl sichtbar auf dem PDF als auch maschinenlesbar im XML.
  3. Füllen Sie Ihre Daten aus. Statt der USt-IdNr. genügt Ihre Steuernummer.
  4. Positionen eintragen — nur Nettopreise, mehr gibt es bei Ihnen ja nicht.
  5. Erzeugen klicken: Sie erhalten die XRechnung (XML) und die ZUGFeRD-PDF. Für die meisten Geschäftskunden ist die ZUGFeRD-PDF die richtige Wahl — sie sieht aus wie eine normale Rechnung.

Häufige Fehler, die Sie sich sparen

Keine Steuerberatung — ob die Kleinunternehmerregelung für Sie passt, klären Sie mit Ihrem Steuerbüro.