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XRechnung 4.0: Was sich ändert – und was Sie jetzt (nicht) tun müssen

Stand: 19.09.2026

Mitten in die Vorbereitung auf die E-Rechnungspflicht 2027 platzt eine Nachricht, die viele verunsichert: Es gibt eine Vorversion der XRechnung 4.0. Muss jetzt alles neu? Kurz: nein. Hier steht, was offiziell feststeht, was noch offen ist und was das für Ihre Rechnungen bedeutet.

Was offiziell feststeht

Die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) veröffentlicht den Stand auf xeinkauf.de. Dort heißt es (Stand September 2026):

Gültige Version XRechnung 3.0 – in Kraft seit 1. Februar 2024, aktuelles Paket: 3.0.2 (Bugfix-Release Sommer 2026)
XRechnung 4.0 Vorversion der Spezifikation, veröffentlicht am 15.09.2026 – zum Kennenlernen, nicht für den produktiven Einsatz
Finale Fassung 4.0 voraussichtlich im Frühjahr 2027
XRechnung 3.0 bleibt gültig mindestens bis 31.07.2027

Ein verbindliches Umstellungsdatum gibt es noch nicht. Es wird erst mit der finalen Fassung bekannt gegeben.

Warum überhaupt eine neue Version?

Die XRechnung ist die deutsche Ausprägung der europäischen Norm EN 16931. Diese Norm wurde überarbeitet; die XRechnung 4.0 setzt auf der neuen Fassung auf. Nach den bisher veröffentlichten Informationen bringt sie unter anderem:

Für die europäische Norm ist eine längere Phase vorgesehen, in der alte und neue Fassung nebeneinander verwendet werden dürfen. Die genauen Übergangsfristen für die XRechnung stehen noch aus.

Was heißt das für Rechnungssteller?

1. Heute ausgestellte Rechnungen bleiben gültig. Eine XRechnung 3.0 wird nicht ungültig, weil es später eine Version 4.0 gibt. Archivierte Rechnungen müssen nicht umgewandelt werden.

2. Bis mindestens Ende Juli 2027 ist 3.0 der Standard. Wer 2027 mit der E-Rechnung startet, startet mit 3.0 – und liegt damit richtig.

3. Die Umstellung ist Aufgabe der Software. Als Anwender wählen Sie keine Versionsnummer; Ihr Programm schreibt die Kennung in die Datei. Wichtig ist nur, dass Ihr Anbieter Updates liefert. NurRechnung prüft jede Version vor der Freigabe gegen den offiziellen KoSIT-Validator und stellt um, sobald die finale Fassung und die Prüfwerkzeuge vorliegen.

4. ZUGFeRD ist genauso betroffen – und genauso entspannt. ZUGFeRD/Factur-X folgt derselben Norm und wird ebenfalls fortgeschrieben. Das Profil EN 16931 bleibt eine gültige E-Rechnung.

Woran erkenne ich die Version einer Datei?

Am Feld Spezifikationskennung (BT-24). Bei einer XRechnung 3.0 lautet sie:

urn:cen.eu:en16931:2017#compliant#urn:xeinkauf.de:kosit:xrechnung_3.0

Laden Sie eine Datei in den Validator: Er zeigt an, ob es sich um eine XRechnung handelt, und prüft Struktur, Summen und Pflichtfelder.

Was Sie jetzt tun sollten

Formathilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben zu Terminen nach den Veröffentlichungen der KoSIT (xeinkauf.de), Stand 19.09.2026 – Termine können sich ändern.