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ZUGFeRD-PDF erkennen und prüfen: Ist das eine echte E-Rechnung?

Stand: 19.09.2026

Von außen sehen sie gleich aus: eine gewöhnliche PDF-Rechnung und eine ZUGFeRD-Rechnung. Der Unterschied steckt im Inneren – und er entscheidet darüber, ob Sie eine E-Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes erhalten haben oder nur ein „Bild" davon. So finden Sie es heraus.

Drei Wege, eine ZUGFeRD-Datei zu erkennen

1. Der schnellste: hochladen. Ziehen Sie die PDF in den Viewer oder den Validator. Enthält sie eingebettete Rechnungsdaten, sehen Sie sofort den ausgelesenen Inhalt und das Profil. Ist es eine normale PDF, erscheint die Meldung, dass kein E-Rechnungs-XML gefunden wurde. Die Datei wird dabei nicht gespeichert.

2. Im PDF-Programm nachsehen. Öffnen Sie die Datei in Adobe Reader und klicken Sie auf die Büroklammer (Anlagen). Bei einer ZUGFeRD-Rechnung liegt dort eine XML-Datei:

Dateiname der Anlage Bedeutung
factur-x.xml ZUGFeRD ab Version 2.1 / Factur-X – der heutige Standard
xrechnung.xml ZUGFeRD-PDF im Profil XRECHNUNG
zugferd-invoice.xml ZUGFeRD 2.0
ZUGFeRD-invoice.xml ZUGFeRD 1.0 (veraltet, keine E-Rechnung nach EN 16931)

Browser-Vorschauen und viele Mail-Programme zeigen Anlagen nicht an – dort wirkt jede ZUGFeRD-Datei wie eine normale PDF.

3. Dokumenteigenschaften. ZUGFeRD-Dateien sind im Archivformat PDF/A-3 gespeichert. Steht in den Eigenschaften „PDF/A-3", ist das ein starkes Indiz – aber kein Beweis, denn PDF/A-3 gibt es auch ohne Rechnungsdaten.

Nicht jedes Profil ist eine E-Rechnung

ZUGFeRD kennt mehrere Profile. Für die deutsche E-Rechnungspflicht zählen nur die, die der EN 16931 entsprechen:

Profil E-Rechnung?
MINIMUM, BASIC WL Nein – enthalten nicht alle Pflichtangaben, gelten als Buchungshilfe
BASIC, EN 16931 (COMFORT), EXTENDED, XRECHNUNG Ja

Der Validator zeigt das Profil direkt im Ergebnis an.

PDF und XML weichen voneinander ab – was gilt?

Bei hybriden Formaten ist nach den Erläuterungen des Bundesfinanzministeriums der strukturierte Teil führend: Es gilt, was in der XML steht. Das sichtbare PDF ist nur eine Lesehilfe. In der Praxis heißt das:

Was der Validator zusätzlich prüft

Regeln, die nur für XRechnungen gelten (etwa die Leitweg-ID), werden bei einer normalen B2B-ZUGFeRD-Rechnung bewusst nicht bemängelt.

Richtig aufbewahren

Archivieren Sie die Originaldatei unverändert – nicht den Ausdruck und nicht nur einen Screenshot der Anzeige. Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen beträgt derzeit acht Jahre. Ein Prüfprotokoll zusätzlich abzulegen schadet nicht.

Die PDF enthält kein XML – und jetzt?

Dann ist es eine „sonstige Rechnung". Ob Ihr Lieferant das noch darf, hängt von den Übergangsfristen ab: PDF statt E-Rechnung – was Empfänger 2027 wissen müssen.

Formathilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung.