Leitweg-ID finden: Bund, Länder, Kommunen (mit Beispielen)
Stand: 14.09.2026
Sie haben für eine Behörde gearbeitet, die Rechnung ist fertig – und im Auftrag steht nur „Bitte als XRechnung mit Leitweg-ID einreichen". Nur: Welche? Dieser Artikel erklärt, was die Leitweg-ID ist, wie sie aufgebaut ist, wo Sie sie für die drei Verwaltungsebenen finden und was Sie tun, wenn Ihnen niemand eine genannt hat.
Was die Leitweg-ID macht
Behörden empfangen E-Rechnungen nicht direkt, sondern über zentrale Eingangsportale – der Bund etwa über die ZRE (Zentrale Rechnungseingangsplattform) und die OZG-RE. Dort landen täglich tausende Rechnungen für hunderte Dienststellen. Die Leitweg-ID ist die Adresse, mit der das Portal Ihre Rechnung zur richtigen Stelle leitet – daher der Name. Ohne sie oder mit einer falschen ID wird die Rechnung abgewiesen, egal wie korrekt der Rest ist.
Technisch ist die Leitweg-ID nichts anderes als der Inhalt des Feldes „Buyer Reference" (BT-10) in der XRechnung. Genau dieses Feld prüft die Regel BR-DE-15; bleibt es leer, scheitert die Rechnung schon im Validator.
So ist eine Leitweg-ID aufgebaut
Eine Leitweg-ID besteht aus bis zu drei Teilen, getrennt durch Bindestriche:
Grobadressierung – Feinadressierung – Prüfziffer
04011000 – 1234512345 – 06
| Teil | Länge | Inhalt |
|---|---|---|
| Grobadressierung | 2–12 Ziffern | Leitet sich vom Amtlichen Regionalschlüssel ab: Die ersten zwei Ziffern sind das Bundesland (04 Bremen, 05 Nordrhein-Westfalen, 09 Bayern, 11 Berlin …), dahinter Regierungsbezirk, Kreis und Gemeinde. Der Bund verwendet den Vorsatz 99 (z. B. 991 für die Bundesverwaltung). |
| Feinadressierung | 0–30 Zeichen, optional | Legt die Behörde selbst fest: Dienststelle, Abteilung, Kostenstelle. Buchstaben und Ziffern sind erlaubt. |
| Prüfziffer | genau 2 Ziffern | Wird nach ISO 7064 (MOD 97-10) berechnet – dasselbe Verfahren wie bei der IBAN. Ein Tippfehler fällt dadurch sofort auf. |
Insgesamt darf eine Leitweg-ID bis zu 46 Zeichen lang sein. Eine minimale ID besteht nur aus Grobadressierung und Prüfziffer, z. B. 04011000-45.
Beispiele (schematisch, Prüfziffern korrekt berechnet):
| Empfänger | Leitweg-ID |
|---|---|
| Bundesbehörde, Dienststelle 01234 | 991-01234-38 |
| Freie Hansestadt Bremen (offizielles Beispiel der Spezifikation) | 04011000-1234512345-06 |
| Land Berlin, Referat 0815 | 11000000-0815-13 |
| Stadt Köln, Fachbereich 4711 | 05315000-4711-31 |
| Stadt München, alphanumerische Feinadressierung | 09162000-STADT01-97 |
Die Feinadressierungen sind erfunden – eine echte Leitweg-ID bekommen Sie ausschließlich vom Empfänger. Erraten oder aus dem Gemeindeschlüssel „zusammenbauen" funktioniert nicht, weil das Portal nur registrierte IDs kennt.
Wo Sie die Leitweg-ID finden
| Ebene | Wo sie steht | Portal |
|---|---|---|
| Bund (Ministerien, Bundesämter, Bundeswehr, Bundesagentur …) | In der Bestellung oder im Auftragsschreiben, oft als eigene Zeile „Leitweg-ID“; sonst beim Ansprechpartner der Dienststelle erfragen | ZRE (unmittelbare Bundesverwaltung) bzw. OZG-RE (mittelbare Bundesverwaltung) |
| Länder (Landesbehörden, Hochschulen, Landesbetriebe) | In den Vergabeunterlagen oder auf der „E-Rechnung“-Seite der Behörde; viele Länder veröffentlichen Listen ihrer Leitweg-IDs | Eigene Landesportale (z. B. Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bremen); mehrere Länder, u. a. Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen, nutzen die OZG-RE des Bundes |
| Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise, Eigenbetriebe) | Auf der Website der Kommune unter „Rechnungen an die Stadt“ oder „E-Rechnung“; ansonsten in der Auftragsbestätigung oder beim Fachamt | Je nach Land: Landesportal, OZG-RE oder eigener Eingangskanal; manche Kommunen akzeptieren auch ZUGFeRD-PDFs per E-Mail |
Faustregel: Die Stelle, die Sie beauftragt hat, kennt ihre Leitweg-ID. Wer den Auftrag erteilt, ist verpflichtet, sie Ihnen mitzuteilen – fragen Sie ruhig nach, bevor Sie die Rechnung schreiben.
Keine Leitweg-ID bekommen? Drei Schritte
- Auftrag und Bestellung noch einmal lesen. Die ID versteckt sich häufig im Kleingedruckten der Bestellung oder in einem Merkblatt „Hinweise zur Rechnungsstellung“.
- Website der Behörde prüfen. Suchen Sie nach „Leitweg-ID“ + Behördenname. Bund und viele Länder pflegen zentrale Übersichten.
- Ansprechpartner fragen – per E-Mail, damit Sie die Antwort schriftlich haben. Formulierung: „Für die XRechnung zu Auftrag Nr. … benötige ich Ihre Leitweg-ID (BT-10). Gibt es zusätzlich eine Bestellnummer, die ich angeben soll?“
Die zweite Frage ist kein Zufall: Viele Bundesdienststellen verlangen neben der Leitweg-ID auch die Bestellnummer (BT-13) und weisen Rechnungen ohne sie zurück. Beides erfahren Sie in derselben Mail.
Und bei Firmenkunden?
Die Leitweg-ID gibt es nur in der öffentlichen Verwaltung. Rechnungen an Unternehmen brauchen in BT-10 trotzdem irgendeine Referenz, sonst greift BR-DE-15. Üblich sind die Bestellnummer des Kunden, eine Projektnummer oder – wenn nichts vereinbart ist – Ihre eigene Rechnungsnummer.
In welches Feld gehört die Leitweg-ID?
Ausschließlich in BT-10 „Buyer Reference“ – im XML der XRechnung ist das <ram:BuyerReference> (CII-Syntax) bzw. <cbc:BuyerReference> (UBL). Nicht in die Bemerkungen, nicht in den Verwendungszweck, nicht in den Kundennamen: Die Portale lesen genau dieses eine Feld.
In NurRechnung heißt das Feld „Referenz / Leitweg-ID (BT-10)“ und steht direkt im Rechnungskopf. Tragen Sie die ID exakt so ein, wie die Behörde sie genannt hat – mit Bindestrichen, ohne Leerzeichen. Der Generator schreibt sie an die richtige Stelle in XRechnung und ZUGFeRD; ein abschließender Lauf durch den Validator bestätigt, dass BR-DE-15 nicht mehr anschlägt. Lassen Sie das Feld leer, setzen wir die Rechnungsnummer ein – für Behörden reicht das allerdings nicht, dort muss die echte Leitweg-ID hinein.
Formathilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob und wie eine Behörde E-Rechnungen entgegennimmt, regelt das jeweilige Bundes- oder Landesrecht – maßgeblich ist die Auskunft der Behörde selbst.