← Ratgeber E-Rechnung

Leitweg-ID finden: Bund, Länder, Kommunen (mit Beispielen)

Stand: 14.09.2026

Sie haben für eine Behörde gearbeitet, die Rechnung ist fertig – und im Auftrag steht nur „Bitte als XRechnung mit Leitweg-ID einreichen". Nur: Welche? Dieser Artikel erklärt, was die Leitweg-ID ist, wie sie aufgebaut ist, wo Sie sie für die drei Verwaltungsebenen finden und was Sie tun, wenn Ihnen niemand eine genannt hat.

Was die Leitweg-ID macht

Behörden empfangen E-Rechnungen nicht direkt, sondern über zentrale Eingangsportale – der Bund etwa über die ZRE (Zentrale Rechnungseingangsplattform) und die OZG-RE. Dort landen täglich tausende Rechnungen für hunderte Dienststellen. Die Leitweg-ID ist die Adresse, mit der das Portal Ihre Rechnung zur richtigen Stelle leitet – daher der Name. Ohne sie oder mit einer falschen ID wird die Rechnung abgewiesen, egal wie korrekt der Rest ist.

Technisch ist die Leitweg-ID nichts anderes als der Inhalt des Feldes „Buyer Reference" (BT-10) in der XRechnung. Genau dieses Feld prüft die Regel BR-DE-15; bleibt es leer, scheitert die Rechnung schon im Validator.

So ist eine Leitweg-ID aufgebaut

Eine Leitweg-ID besteht aus bis zu drei Teilen, getrennt durch Bindestriche:

Grobadressierung – Feinadressierung – Prüfziffer
04011000          – 1234512345       – 06
Teil Länge Inhalt
Grobadressierung 2–12 Ziffern Leitet sich vom Amtlichen Regionalschlüssel ab: Die ersten zwei Ziffern sind das Bundesland (04 Bremen, 05 Nordrhein-Westfalen, 09 Bayern, 11 Berlin …), dahinter Regierungsbezirk, Kreis und Gemeinde. Der Bund verwendet den Vorsatz 99 (z. B. 991 für die Bundesverwaltung).
Feinadressierung 0–30 Zeichen, optional Legt die Behörde selbst fest: Dienststelle, Abteilung, Kostenstelle. Buchstaben und Ziffern sind erlaubt.
Prüfziffer genau 2 Ziffern Wird nach ISO 7064 (MOD 97-10) berechnet – dasselbe Verfahren wie bei der IBAN. Ein Tippfehler fällt dadurch sofort auf.

Insgesamt darf eine Leitweg-ID bis zu 46 Zeichen lang sein. Eine minimale ID besteht nur aus Grobadressierung und Prüfziffer, z. B. 04011000-45.

Beispiele (schematisch, Prüfziffern korrekt berechnet):

Empfänger Leitweg-ID
Bundesbehörde, Dienststelle 01234 991-01234-38
Freie Hansestadt Bremen (offizielles Beispiel der Spezifikation) 04011000-1234512345-06
Land Berlin, Referat 0815 11000000-0815-13
Stadt Köln, Fachbereich 4711 05315000-4711-31
Stadt München, alphanumerische Feinadressierung 09162000-STADT01-97

Die Feinadressierungen sind erfunden – eine echte Leitweg-ID bekommen Sie ausschließlich vom Empfänger. Erraten oder aus dem Gemeindeschlüssel „zusammenbauen" funktioniert nicht, weil das Portal nur registrierte IDs kennt.

Wo Sie die Leitweg-ID finden

Ebene Wo sie steht Portal
Bund (Ministerien, Bundesämter, Bundeswehr, Bundesagentur …) In der Bestellung oder im Auftragsschreiben, oft als eigene Zeile „Leitweg-ID“; sonst beim Ansprechpartner der Dienststelle erfragen ZRE (unmittelbare Bundesverwaltung) bzw. OZG-RE (mittelbare Bundesverwaltung)
Länder (Landesbehörden, Hochschulen, Landesbetriebe) In den Vergabeunterlagen oder auf der „E-Rechnung“-Seite der Behörde; viele Länder veröffentlichen Listen ihrer Leitweg-IDs Eigene Landesportale (z. B. Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bremen); mehrere Länder, u. a. Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen, nutzen die OZG-RE des Bundes
Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise, Eigenbetriebe) Auf der Website der Kommune unter „Rechnungen an die Stadt“ oder „E-Rechnung“; ansonsten in der Auftragsbestätigung oder beim Fachamt Je nach Land: Landesportal, OZG-RE oder eigener Eingangskanal; manche Kommunen akzeptieren auch ZUGFeRD-PDFs per E-Mail

Faustregel: Die Stelle, die Sie beauftragt hat, kennt ihre Leitweg-ID. Wer den Auftrag erteilt, ist verpflichtet, sie Ihnen mitzuteilen – fragen Sie ruhig nach, bevor Sie die Rechnung schreiben.

Keine Leitweg-ID bekommen? Drei Schritte

  1. Auftrag und Bestellung noch einmal lesen. Die ID versteckt sich häufig im Kleingedruckten der Bestellung oder in einem Merkblatt „Hinweise zur Rechnungsstellung“.
  2. Website der Behörde prüfen. Suchen Sie nach „Leitweg-ID“ + Behördenname. Bund und viele Länder pflegen zentrale Übersichten.
  3. Ansprechpartner fragen – per E-Mail, damit Sie die Antwort schriftlich haben. Formulierung: „Für die XRechnung zu Auftrag Nr. … benötige ich Ihre Leitweg-ID (BT-10). Gibt es zusätzlich eine Bestellnummer, die ich angeben soll?“

Die zweite Frage ist kein Zufall: Viele Bundesdienststellen verlangen neben der Leitweg-ID auch die Bestellnummer (BT-13) und weisen Rechnungen ohne sie zurück. Beides erfahren Sie in derselben Mail.

Und bei Firmenkunden?

Die Leitweg-ID gibt es nur in der öffentlichen Verwaltung. Rechnungen an Unternehmen brauchen in BT-10 trotzdem irgendeine Referenz, sonst greift BR-DE-15. Üblich sind die Bestellnummer des Kunden, eine Projektnummer oder – wenn nichts vereinbart ist – Ihre eigene Rechnungsnummer.

In welches Feld gehört die Leitweg-ID?

Ausschließlich in BT-10 „Buyer Reference“ – im XML der XRechnung ist das <ram:BuyerReference> (CII-Syntax) bzw. <cbc:BuyerReference> (UBL). Nicht in die Bemerkungen, nicht in den Verwendungszweck, nicht in den Kundennamen: Die Portale lesen genau dieses eine Feld.

In NurRechnung heißt das Feld „Referenz / Leitweg-ID (BT-10)“ und steht direkt im Rechnungskopf. Tragen Sie die ID exakt so ein, wie die Behörde sie genannt hat – mit Bindestrichen, ohne Leerzeichen. Der Generator schreibt sie an die richtige Stelle in XRechnung und ZUGFeRD; ein abschließender Lauf durch den Validator bestätigt, dass BR-DE-15 nicht mehr anschlägt. Lassen Sie das Feld leer, setzen wir die Rechnungsnummer ein – für Behörden reicht das allerdings nicht, dort muss die echte Leitweg-ID hinein.

Formathilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob und wie eine Behörde E-Rechnungen entgegennimmt, regelt das jeweilige Bundes- oder Landesrecht – maßgeblich ist die Auskunft der Behörde selbst.