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E-Rechnung für Kleinunternehmer: Was Sie ab 2025 wirklich müssen (und was nicht)

Stand: 01.09.2026

Gute Nachricht zuerst: Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen Sie keine E-Rechnungen ausstellen — diese Ausnahme hat das Jahressteuergesetz 2024 festgeschrieben. Die weniger bekannte Pflicht: Empfangen können müssen Sie sie trotzdem. Seit dem 1. Januar 2025.

Ihre Situation in 30 Sekunden

Frage Antwort
Muss ich E-Rechnungen schreiben? Nein — Papier oder normales PDF bleibt für Sie erlaubt
Muss ich E-Rechnungen annehmen? Ja. Jeder Lieferant darf Ihnen seit 2025 eine XRechnung schicken
Brauche ich teure Software? Nein — zum Lesen reicht ein kostenloser Viewer
Gilt das auch für Vermieter/Nebengewerbe? Ja, sobald Sie unternehmerisch tätig sind

Das Problem: Sie bekommen eine .xml-Datei

Ihr Hosting-Anbieter, Ihr Großhändler oder die Telefongesellschaft stellt um — und plötzlich liegt statt einer PDF eine Datei wie rechnung_4711.xml im Postfach. Doppelklick zeigt nur Code-Wirrwarr:

<rsm:CrossIndustryInvoice><ram:SellerTradeParty>...

Diese Datei ist Ihre Rechnung. Sie müssen sie prüfen (stimmt der Betrag?), bezahlen und aufbewahren — die Aufbewahrungspflicht gilt für die XML-Datei selbst, nicht nur für einen Ausdruck.

So öffnen Sie eine XRechnung kostenlos

  1. Öffnen Sie unseren kostenlosen XRechnung-Viewer im Browser
  2. Datei hineinziehen — fertig
  3. Sie sehen die Rechnung wie gewohnt: Absender, Positionen, Beträge, Bankverbindung — und können sie drucken oder als Übersicht speichern

Keine Registrierung, keine Installation. Die Datei wird nur zur Anzeige verarbeitet.

Aufbewahren: die XML ist das Original

Bewahren Sie die Originaldatei (XML oder ZUGFeRD-PDF) 8 Jahre auf — unverändert. Ein Ausdruck oder Screenshot ersetzt das Original nicht. Praktischer Tipp: ein Ordner Rechnungen/2026/ in Ihrem Cloud-Speicher genügt technisch; wichtig ist, dass die Dateien unverändert bleiben.

Und wenn Sie doch E-Rechnungen schreiben wollen?

Manche Geschäftskunden bitten schon heute darum — automatisierte Buchhaltung liest strukturierte Daten lieber als PDF. Mit NurRechnung erzeugen Sie in 2 Minuten eine korrekte E-Rechnung mit dem Pflichthinweis nach § 19 UStG („keine Umsatzsteuer ausgewiesen") automatisch an der richtigen Stelle. Sie bleiben freiwillig — aber Sie können.


Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Ob die Kleinunternehmerregelung für Sie günstig ist, klären Sie mit Ihrer Steuerberaterin.