Rechnung ins EU-Ausland: Reverse Charge (§ 13b) als E-Rechnung
Stand: 01.09.2026
Sie sitzen in Deutschland, Ihr Geschäftskunde in Wien oder Paris? Dann stellen Sie die Rechnung in der Regel ohne deutsche Umsatzsteuer — die Steuerschuld geht auf den Empfänger über (Reverse Charge). Auf der E-Rechnung muss das aber technisch sauber codiert sein, sonst lehnt die Empfänger-Buchhaltung ab.
Die drei Zutaten einer Reverse-Charge-Rechnung
- Kein USt.-Ausweis — nur Nettobeträge.
- Der Hinweis: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" (englisch: Reverse Charge). Ohne diesen Satz ist die Rechnung formal unvollständig.
- USt-IdNr. beider Seiten: Ihre deutsche und die des Kunden (z. B. ATU… für Österreich). Prüfen Sie die Kunden-ID vorab kostenlos im MIAS/VIES-Portal der EU.
- Technisch trägt jede Position die Steuerkategorie AE mit 0 % — und der Hinweis wandert als strukturierter Befreiungsgrund ins XML.
Schritt für Schritt
- Rechnung erstellen → bei Umsatzsteuer die Option „Reverse Charge (§ 13b)" wählen. Kategorie AE, 0 % und der Pflichthinweis werden automatisch gesetzt — sichtbar auf dem PDF, maschinenlesbar im XML.
- Land des Käufers auf den EU-Staat setzen (AT, FR, ES …) und die USt-IdNr. des Kunden eintragen — bei Reverse Charge ist sie Pflicht, das Formular besteht darauf.
- Positionen wie gewohnt mit Nettopreisen erfassen.
- Erzeugen und die ZUGFeRD-PDF verschicken. Praktisch: technisch ist ZUGFeRD identisch mit dem französischen Factur-X — französische Empfänger können die Datei direkt verarbeiten.
Häufige Stolperfallen
- Kategorie E statt AE: „steuerbefreit" und „Steuerschuldumkehr" sind unterschiedliche Codes. Empfängersysteme unterscheiden das streng — unser Formular nimmt Ihnen die Wahl ab.
- Kunden-USt-IdNr. vergessen: ohne sie keine gültige Reverse-Charge-Rechnung.
- Zusammenfassende Meldung nicht vergessen: die Umsätze melden Sie ans Bundeszentralamt für Steuern — das erledigt kein Rechnungstool, auch unseres nicht.
Keine Steuerberatung: ob Reverse Charge im Einzelfall greift (Leistungsort!), klärt Ihr Steuerbüro.